Allgemeine Reservierungsbedingungen von Get your Group (GYG) gültig ab: 05.2021

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Reservierungsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Für Lieferungen und Leistungen an GYG gelten insoweit die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Bedingungen des Leistungsträgers gelten nicht, es sei denn, GYG hätte ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Entgegennahme von Leistungen durch GYG bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen des Leistungsträgers.

2 Zahlungsbedingungen und Preise

2.1 GYG zahlt bis 8 Tage vor Anreisetermin 60% des Gesamtbetrages, wenn individuell nichts anderes vereinbart wurde. Der Restbetrag ist 14 Tage nach Abreise der Reisegruppe/ Kunden und Zugang einer ordnungsgemäßen Schlussrechnung, die insbesondere die erbrachten Leistungen nachvollziehbar aufführt, zur Zahlung fällig. Bei Serien von mehr als 5 Terminen kann ein Floating Deposit vereinbart werden maximal i.H.v. 50% des durchschnittlichen Arrengementpreises einer Gruppe. Dieses wird mit dem letzten Reisetermin verrechnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen elektronisch an Buchhaltung@Touren-Service.de zu übermitteln. Vereinbarte Preise verstehen sich als Nettofestpreise zzgl. MwSt. inkl. aller lokalen Steuern und Gebühren. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart ist. GYG benötigt hierfür die Bankverbindung des Vertragspartners inkl. IBAN und BIC-Code, sowie die UST-ID-Nummer. Jede Partei trägt ihre Bankgebühren.

2.2 Preiserhöhungen/-Änderungen nach Angebotsabgabe sind nicht mehr möglich. Preisänderungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind sofort nach Bekanntgabe GYG mitzuteilen. Solche Preisänderungen können max. bis zur Buchungsstandmeldung akzeptiert werden.

2.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, verstehen sich Preise inklusive eines vollwertigen Frühstücksbuffets pro Gast und Tag. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich gegenüber GYG. Der Leistungsgeber ist nicht berechtigt, Zahlungen der Kunden für von GYG gebuchte Leistungen entgegenzunehmen.

3 Kontingent

Ab Zugang der Reservierungsbestätigung seitens des Leistungsträgers bei GYG, ist der Leistungsträger verpflichtet, das vereinbarte Kontingent für die reservierte Gruppe zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Leistungserfüllung bereit zu halten. Verstößt der Leistungsträger gegen diese Verpflichtung schuldhaft, so kann GYG Schadensersatzansprüche gegen den Leistungsträger geltend machen, die auch Schadensersatz und Kosten umfassen, welche GYG seinen Kunden gegenüber zu erstatten hat.

4 Rücktritt und Umbuchung

4.1 GYG hat in Bezug auf reservierte Leistungen ein einseitiges Rücktrittsrecht gegenüber dem Leistungsträger gemäß den nachfolgenden Regelungen:

GYG kann bis 28 Tage vor dem Anreisetermin von der Reservierung zurücktreten, ohne dass hierdurch Ansprüche entstehen. Bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums kann GYG bis zu 50% des reservierten Kontingents stornieren, ohne dass der Leistungsträger für den weggefallenen Teil des Kontingents Zahlungs- oder sonstige Ansprüche geltend machen kann. Bis einen Tag vor Anreise können 15% des Kontingentes kostenfrei zurückgegeben werden, mindestens 2 Zimmer.

4.2 Im Übrigen kann der Leistungsträger für bei Vollstornierung oder über 50% hinausgehenden Teilstornierung nach den genannten Zeitpunkten folgende Ansprüche hinsichtlich entfallener Leistungen geltend machen:

Zwischen dem 27. und dem 15. Tag vor dem Anreisetermin: 30% des entfallenen Arrangementpreises; vom 14. bis zum 7. Tag vor dem Anreisetermin: 50% des entfallenen Arrangementpreises, vom 6. Tag vor dem Anreisetermin: 75% des entfallenen Arrangementpreises. Die Ansprüche des Leistungsträgers mindern sich jeweils um seine tatsächlich ersparten Aufwendungen.

4.3 Mahlzeiten: Es erfolgt keine Berechnung der Mahlzeiten (soweit gebucht) für Stornierungen, die mehr als 3 Tage vor der Anreise erfolgen.

5 Teilnehmerliste

Ca. 14 Tage vor Anreise erhält der Vertragspartner von GYG die Teilnehmerliste.

6 Gruppengröße / Freiplatzregelung

6.1 Eine Gruppe von 10 voll zahlenden Personen versteht sich als „Gruppe“ im Sinne der Vereinbarungen.

6.2 Sollte keine anderslautende Vereinbarung geschlossen sein, gewährt der Leistungsträger pro 18 voll zahlenden Personen jeweils einen Freiplatz im Einzelzimmer, die GYG frei vergeben kann. Der zweite Freiplatz wird ab 35 und der dritte Freiplatz ab 60 voll zahlenden Personen im Doppelzimmer gewährt.

7 Verpflegungsleistungen

Die Preise für Frühstück verstehen sich inklusive einem kalt-warmem Frühstücksbüffet, für Halbpension verstehen sich die Preise für ein 3-Gang-Menü oder Buffet inklusive Brot und Wasser. Die Mahlzeiten sind im Hotelrestaurant einzunehmen, sofern das Hotel über ein Restaurant verfügt. Ansonsten ist GYG darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte das Hotel standardmäßig kein warmes Frühstücksbüffet anbieten, ist GYG darüber in Kenntnis zu setzen oder der Aufpreis mitzuteilen. Sollte das Hotelrestaurant unterschiedliche Essensleistungen anbieten, ist dies im Angebot aufzuführen.

8 Sonstige Leistungen

Die Konditionen für Kinderermäßigung, Check-in/Check-out-Zeiten, Gepäcktransport und

sonstige Extras sind GYG auf Anfrage unverzüglich anzugeben.

9 Ergänzende Unterlagen

9.1 Der Vertragspartner erhält von GYG per Mail / Download Voucherkopien, welche die Kunden vor Ort bei dem Vertragspartner abgeben. Der Leistungsträger darf GYG grundsätzlich nur die Leistungen in Rechnung stellen, die auf den Vouchern aufgeführt sind.

9.2 Die seitens GYG übermittelten Voucher sind vom Leistungsträger unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Weichen die zwischen GYG und Leistungsträger vereinbarten Leistungen davon ab, wird der Leistungsträger GYG hiervon umgehend in Kenntnis setzen. In diesem Fall werden GYG und der Leistungsträger die Leistungen entweder einvernehmlich gemäß dem Inhalt des Vouchers neu festlegen oder GYG wird dem Leistungsträger einen angepassten Voucher zukommen lassen.

9.3 Werden vom Kunden/Reisegast vor Ort zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen, die nicht in den GYG-Vouchern enthalten sind, sind diese dem Kunden/Reisegast direkt zu berechnen. Dieses gilt ausdrücklich auch für Ortstaxen.

10 Haftung / Compliance

10.1 Der Leistungsträger haftet GYG und seinen Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er stellt GYG widrigenfalls von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Pflichtverletzung seitens des Leistungsträgers gegen GYG erheben.

10.2 Der Leistungsträger stellt sicher, dass alle Einrichtungen des Hotels sowie die Nebenanlagen jederzeit die allgemein geltenden Verkehrssicherungspflichten, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit der Gäste erfüllen; dass seine Leistungen allen maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben entsprechen und stellt GYG widrigenfalls von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Pflichtverletzung seitens des Leistungsträgers gegen GYG erheben.

10.3 Auf Verlangen hat der Leistungsträger bzw. dessen Vertreter GYG den Nachweis für behördliche Abnahmen unverzüglich vorzulegen. Beanstandungen durch die für die Überwachung zuständigen Behörden sowie von GYG angezeigte Sicherheitsmängel sind sofort zu beheben. GYG ist über jeden solchen Vorgang unverzüglich zu unterrichten.

11 Reklamationen

11.1 Grundlagen für Beschwerden ist das Deutsche Reiserecht. Bei Beschwerden (gegenseitig oder kundenseitig) versuchen beide Seiten eine kulante Lösung zu finden. GYG ist seitens des Leistungsträgers unverzüglich über alle Reklamationen und deren Abhilfemaßnahmen in Kenntnis zu setzen.

11.2 Bei vor Ort auftretenden Reklamationen verpflichtet sich der Leistungsträger, unmittelbar vor Ort und schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine ordnungsgemäße höherwertige, mindestens jedoch gleichwertige Alternativleistung zur Verfügung zu stellen.

11.3 Im Fall, dass GYG von einer Reklamation erst nach Abreise der Gäste Kenntnis erlangt, wird GYG den Leistungsträger zur einvernehmlichen Klärung und Findung einer Lösung kontaktieren. Der Leistungsträger ist verpflichtet, innerhalb von spätestens 3 Werktagen auf eine solche Kontaktaufnahme zu reagieren. Ist das nicht der Fall oder verweigert der Leistungsträger eine Lösungsbeteiligung, ist GYG berechtigt, die Reklamation in eigenem Ermessen zu regulieren und die Kosten dem Leistungsträger in Rechnung zu stellen.

11.4 Bei folgenden Reklamationen vereinbaren die Vertragspartner bei Vertragsschluss folgende Abschläge bzw. Wiedergutmachungen:

Sauberkeit: 5 - 10% des Tagespreises für die betroffenen Zimmer

Essensqualität: Aufwertung mindestens einer Folgemahlzeit, Freigetränk oder Abzug in Abhängigkeit der Mängel von bis zu 100% der betroffenen Mahlzeit

Bei Ausbuchungen einzelner Zimmer bezogen auf das Gesamtkontingent behält sich GYG vor diese Zimmer nicht zu bezahlen.

Umbuchungen von Seiten des Vertragspartners sind nur nach Rücksprache mit GYG möglich und setzen die Gewährleistung einer höherwertigen, mindestens jedoch gleichwertigen Leistung und das Einverständnis des Kunden voraus. Eine eventuelle Umbuchung ist GYG 4 - 5 Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen.

11.5 Baustellen/Renovierungsarbeiten: Zur Vermeidung von Reklamationen erwarten wir vom Vertragspartner bis spätestens 1 Monat vor Anreise detaillierte Informationen (genaue Beschreibung, Arbeitszeiten, Dauer der Arbeiten, Entfernungen, Art und Grad der Beeinträchtigung, ggf. Fotos) zu Baustellen im Hotel bzw. zum Umfeld, die den Aufenthalt beeinträchtigen können. Die Informationen sind umgehend nach Bekanntwerden der Maßnahmen schriftlich an die bekannten Ansprechpartner bei GYG weiter zu leiten.

12 Außergewöhnliche Umstände

12.1 Ist eine Partei von außergewöhnlichen Umständen (z.B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleich kommen, innere Unruhen, Epidemien / Pandemien, hoheitliche Änderungen, Beschlagnahme von Unterkünften, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften) betroffen, so informiert sie die andere Partei umgehend schriftlich über das Ereignis unter konkreter Erläuterung der Umstände. Des Weiteren hält sie die andere Partei über die Situation fortlaufend in Kenntnis, solange die Umstände andauern.

12.2 Wird die Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleich kommen, innere Unruhen, Epidemien/Pandemien, hoheitliche Änderungen, Beschlagnahme von Unterkünften, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann GYG jederzeit vor Anreisetermin und während der Reise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Ansprüche geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Reisewarnungen oder bei Einschränkung der Reisefreiheit durch die jeweiligen Regierungen der Vertragspartner oder wenn eine Gesundheitsorganisation ausdrücklich vor dem Besuch des Landes / der Länder warnt, in denen die Leistungen der Reise erbracht werden. Dies gilt ebenfalls, wenn aufgrund der Herkunftsregion der anreisenden Reisegruppe die Leistungserbringung nicht möglich ist.

13 Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten

13.1 Der Vertragspartner hält für GYG und für die Ansprechpartner der GYG-Kunden vor Ort eine Notfallnummer zur Verfügung. Er gewährleistet, dass diese Hotline 24 Stunden am Tag erreichbar ist. GYG ist berechtigt, die Notfall Nummer an ihre Kunden weiterzugeben. 13.2 GYG seinerseits unterhält einen 24-h-Dienst. Kontakt +49 172 38 35 159

14 Datenschutz

Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein. Sie stellen sicher, dass ihre

Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten.

15 Kundenschutz

15.1 Soweit der Vertragspartner im Rahmen der Geschäftsbeziehung Kenntnis von den Kunden von GYG erhält, wird Kundenschutz vereinbart. Der Vertragspartner verpflichtet sich für maximal 5 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vertrages, keine Geschäftsbeziehungen im eigenen oder fremden Namen unter Umgehung von GYG mit dessen Kunden bezüglich vergleichbarer Leistungsinhalte einzugehen und solche gegenüber dem Kunden nicht aktiv zu bewerben. Das passive Recht des Vertragspartners, Leistungsanfragen seitens des Kunden anzunehmen, wird hierdurch nicht beschränkt.

15.2 Bei einer Verletzung dieses Kundenschutzes verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Wertes, der unter Umgehung des Kundenschutzes erbrachten Leistungen. Ist dieser Wert nicht bezifferbar erhält GYG 10% der Vertragssumme als Vermittlungsprovision.

16 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.